[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/ext/tas2580/seourls/event/listener.php on line 213: Undefined array key "FORUM_NAME"
Was, wenn Kunde prellt? - REDAXO Forum
Hallo,

Wir haben in letzter Zeit festgestellt, dass die Kommunikation via Slack viel schneller und zielführender ist als ein Beitrag im Forum. Aufgrund der neuen und besseren Möglichkeiten der Kommunikation haben wir uns entschlossen das Forum nur noch als Archiv zur Verfügung zu stellen. Somit bleibt es weiterhin möglich hier nach Lösungen zu suchen. Neue Beiträge können nicht mehr erstellt werden.

Wir empfehlen, für deine Fragen/Probleme Slack zu nutzen. Dort sind viele kompetente Benutzer aktiv und beantworten jegliche Fragen, gerne auch von REDAXO-Anfängern! Slack wird von uns sehr intensiv und meistens "rund um die Uhr" benutzt :-)
Selbst einladen kannst Du dich hier: https://redaxo.org/slack/
Benutzeravatar
Kruge
Beiträge: 67
Registriert: 21. Feb 2008, 13:57
Kontaktdaten: Website

Was, wenn Kunde prellt?

12. Sep 2011, 17:14

Zuallererst: In diesem Fall haben Endkunde und ich keinen direkten Kontakt, sondern ich Arbeite für eine Agentur, bin also garnicht dafür verantwortlich, das Problem jetzt zu lösen.

Nichts desto trotz, wie folgt stellt sich die Situation dar:

Endkunde bestellt eine Webseite, Agentur macht die üblichen Entwürfe etc. und nachdem das alles feststeht bekomme ich meinen Arbeitsauftrag.

Während die Seite entsteht sieht Endkunde etwas auf einer Konkurrenzseite und möchte das auch haben - was den Aufwand an der bisher recht simplen Seite gut ver-dreifacht, dies wird auch so mitgeteilt.

Nun ist die Seite fertig und befüllt, aber Kunde sieht "keine Rechtsgrundlage" für den Mehraufwand aufzukommen.

We gesagt - mich direkt betrifft es nicht, ich werde von der Agentur bezahlt die aber in dem Fall in den Sauren Apfel beißt und draufzahlt.

Ich bin selbst kein Jurist und habe keine Ahnung wie genau das rechtlich aussieht, aber:

Die Seite liegt auf meinem Server, die Domains werden über mich verwaltet und ich soll - eigentlich - auch in Zukunft monatliche Updates einpflegen... Sind die sich nicht darüber im klaren, daß ich praktisch ihre Ladenschlüssel in der Hand habe und jederzeit das Schloß austauschen kann oder ein großes Plakat ins Schaufenster hängen auf dem steht "Firma XYZ bezahlt nicht für getane Arbeit"?

Zumindest hätte ich (wenn's mein Kunde wäre) jetzt kein Problem die Zusatzfunktionen wieder auszuschalten...

Was ist da "erlaubt"?

Benutzeravatar
Richard.Laing
Beiträge: 2105
Registriert: 28. Aug 2005, 00:55
Wohnort: Brühl / Rheinland
Kontaktdaten: Website

Re: Was, wenn Kunde prellt?

12. Sep 2011, 20:01

hi
ich bin kein anwalt, aber ... ;)

das
"Firma XYZ bezahlt nicht für getane Arbeit"?
solltest du tunlist unterlassen, da du sonst verklagt werden kannst.
was steht den offen, die bezahlung der webseite? oder die bezahlung des hostings...
soweit ich das verstanden habe die der webseite, von da her hast du als hoster damit nix zu tun und solltest da auch nix sperren. die zusatzleistung offline machen JA wenn ihr das alles schriftlich festgehalten habt.
ansonsten füsse still halten und zu einem fachanwalt gehen, weil du dich da schnell mal in die nesseln setzen kannst.
ich musste leider auch die erfahrung machen das es nur schriftlich geht mit allen feinheiten genau beschrieben
gruß richy
REXvideo Videotutorials für Redaxo www.REXvideo.de
Webseite www.on-laing.de smokezig.de www.smokezig.de

Benutzeravatar
Kruge
Beiträge: 67
Registriert: 21. Feb 2008, 13:57
Kontaktdaten: Website

Re: Was, wenn Kunde prellt?

12. Sep 2011, 20:30

Danke - ich habe inzwischen auch selbst ein wenig in anderen Foren gestöbert zu dem Thema und bin zu ziemlich genau dem gleichen Schluß gekommen:

- Änderungen an der Seite sind "no go" in Deutschland (Rufschädigung etc.) (In England sieht das wohl anders aus, dort sollte man sich wirklich immer gut mit seinen Webbastlern stellen ^^)

- selbst Androhung bei Nichtzahlung die Seite vom Netz zu nehmen kann schon "Nötigung" sein (es sei denn Kunde zahlt Hosting nicht)

- es kommt auf den Exakten Wortlaut und die Form der getroffenen Vereinbarungen an, und da hört's für mich als Laien auf und ist auf jeden Fall für den Anwalt.

Für die Zukunft habe ich einen simplen Schritt gelernt, mit dem ich diesen Ärger hätte sparen können:

Die Seite wird auf dem eigenen Server in der Sandbox aufgesetzt und kommt *erst* nach Abnahme durch den Kunden und Bezahlung auf den eigenen Webspace. Punkt.

Glücklicherweise bin ich in diesem Fall erst einmal nur indirekt betroffen, mein Auftraggeber ist die Agentur, die das Design gemacht hat, ich werde mein Geld wohl bekommen, so oder so. Aber das sind auch gute Freunde von mir, und da hängt ja nicht nur mein Gehalt mit dran... :(

Hirbod
Beiträge: 435
Registriert: 15. Jan 2008, 14:46

Re: Was, wenn Kunde prellt?

15. Sep 2011, 03:25

Hi,

also, ich mach es kurz:

Du hast ein Angebot. Ich hoffe ein gutes Angebot. Im Angebot ist der Funktionsumfang enthalten (Module, AddOns, CSS etc.) - Punkt. Will er mehr, kostet es mehr. Hast du keine genaue Angabe definiert, wirst du / die Agentur dieses mal Lehrgeld zahlen müssen.

Ansonsten kann ich dir nur eine AGB empfehlen. Und Zusatzmodule etc. erst umsetzen, wenn der Kunde über die Zusatzkosten informiert wurde und diesen Kosten zustimmt. Einfach blind drauf loslegen und umsetzen - frei nach dem Motto, der Kunde muss den Zusatzaufwand zahlen - geht nicht.

Immer darauf hinweisen.

Ich z.B. habe in meinen Angeboten zum Schluss folgende Klausel:

Code: Alles auswählen

Zusätzliche Konzeption und Gestaltung wird mit 100,00 EUR pro Stunde abgerechnet. Bildlizenzen sind nicht im Preis inbegriffen. Inhalte werden digital geliefert. Programmierleistungen, die nicht im Angebot erwähnt sind (z.B. Animationen, weitere Templates, Module etc.), werden gesondert angeboten und mit 60,00 EUR pro Std. abgerechnet, das gleiche gilt für Autorenkorrekturen. Im Angebotspreis sind zwei Korrekturläufe enthalten.
Rechtsgrundlange geschaffen. Unterschreibt Kunde, ist das ganze Ding rechtsverbindlich.. wobei unter Kaufmännern mündliche Vereinbarungen eigentlich schon rechtsgültig sind... in diesem Fall hast du jedoch die Beweispflicht (Zeugen z.B.). Deswegen immer zumindest eine Bestätigung per E-Mail einholen, damit man im Zweifel noch die Aussagen untermauern kann.

LG
Hirbod

Benutzeravatar
Kruge
Beiträge: 67
Registriert: 21. Feb 2008, 13:57
Kontaktdaten: Website

Re: Was, wenn Kunde prellt?

30. Jan 2012, 18:31

tarko hat geschrieben:Ich denke dann wird es Zeit Mahnungen zu schicken und den Weg über seine Rechte zu suchen, denn die haben ja einen verbindlichen Vertrag unterschrieben, den sie auch erfüllen müssen. Aber das ändert an deiner Situation nicht, so etwas darfst du einfach nicht tun. Sollte der Kunde dann doch noch zahlen, will er sicher nicht mehr von euch betreut werden. :lol:
Jo... Wie schon eingangs beschrieben, was und wie usw. liegt nicht in meiner Hand, ich wollte halt hier mal nach Erfahrungen und Tips zu so einer Situation fragen. :)

Und:
Hirbod hat geschrieben:Hi,

also, ich mach es kurz:(...)

Ich z.B. habe in meinen Angeboten zum Schluss folgende Klausel:

Code: Alles auswählen

Zusätzliche Konzeption und Gestaltung wird mit 100,00 EUR pro Stunde abgerechnet. Bildlizenzen sind nicht im Preis inbegriffen. Inhalte werden digital geliefert. Programmierleistungen, die nicht im Angebot erwähnt sind (z.B. Animationen, weitere Templates, Module etc.), werden gesondert angeboten und mit 60,00 EUR pro Std. abgerechnet, das gleiche gilt für Autorenkorrekturen. Im Angebotspreis sind zwei Korrekturläufe enthalten.
Rechtsgrundlange geschaffen. Unterschreibt Kunde, ist das ganze Ding rechtsverbindlich.. wobei unter Kaufmännern mündliche Vereinbarungen eigentlich schon rechtsgültig sind... in diesem Fall hast du jedoch die Beweispflicht (Zeugen z.B.). Deswegen immer zumindest eine Bestätigung per E-Mail einholen, damit man im Zweifel noch die Aussagen untermauern kann.
Deinen Rat finde ich *sehr* gut und nützlich. Ist von nun an in meine Angebote mit aufgenommen und auch weitergeleitet. :)

Zurück zu „Sonstiges“